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Was ich anbiete

Jede schwangere Person hat Anspruch auf die Begleitung einer Hebamme in Schwangerschaft, Geburt,
Wochenbett und Stillzeit. Das ist in den Mutterschaftsrichtlinien festgeschrieben. Weitere Informationen
findest Du auf der Seite des Gemeinsamen Bundesauschusses (www.g-ba.de/richtlinien/19/).
Alle dort genannten Leistungen werden von Deiner Krankenkasse bezahlt.

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